Auf der Sitzung des Sportausschusses (SpoAS) Schießsport des Rheinischen Schützenbundes e.V. (RSB) am 23.März 2025 ist seitens des Landessportleiters (LSpL) anhand des anliegenden Bildes der ergänzende Beschluss des Bundesausschuss (BA) Sportschießen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) vom 15.März 2025 zur Regel 1.4.6 der Sportordnung (SpO) (siehe Mitteilung der Technischen Kommission (TK) Sportschießen 7-2024 vom 30.10.2024) dargestellt worden.
Nach eingehender Diskussion hat der SpoAS Schießsport des RSB einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen, dass bei den Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2025 in den Disziplinen Luftgewehr – Auflage (1.11.xx) , KK 50 m – Auflage (1.41.xx) und KK 100 m – Auflage (1.36.xx) die Schafkappen der für die LVM zugelassenen Schützen/innen am
Wettkampftag der LVM vor Ort kontrolliert werden! Sofern das Maß von 25 m
überschritten ist, werden die Schützen/innen aufgefordert, ihr Sportgerät vor Ort entsprechend der Vorgaben anzupassen!
Neben der bereits auf der Homepage des RSB unter Rubriken „Limitzahlen, Starterlisten, Ergebnisse und Informationen zu den Landesverbands- und Deutschen Meisterschaften 2025“ (Hashtag: #Sport #Landesverbandsmeisterschft#DeutscheMeisterschaft) verehelichten Information, dürfen wir die mit dieser E-Mail angeschriebenen Kreis- (KSpL) und Bezirkssportleiter (BSpL) bitten diese Information entsprechend weiterzugeben.