Aktuelles


Änderung RSB Schaftkappen LG und KK

Auf der Sitzung des Sportausschusses (SpoAS) Schießsport des Rheinischen Schützenbundes e.V. (RSB) am 23.März 2025 ist seitens des Landessportleiters (LSpL) anhand des anliegenden Bildes der ergänzende Beschluss des Bundesausschuss (BA) Sportschießen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) vom 15.März 2025 zur Regel 1.4.6 der Sportordnung (SpO) (siehe Mitteilung der Technischen Kommission (TK) Sportschießen 7-2024 vom 30.10.2024) dargestellt worden.


Da eine offizielle, textliche und bildliche Beschreibung der Bemaßung seitens des DSB bislang noch nicht vorliegt, hat sich die Landessportleitung im Nachgang zu der o.a. Sitzung zunächst auf folgende Formulierung festgelegt: „Die Neigung des oberen Flügels der Schaftkappe darf das Maß von 25 mm nicht überschreiten. Gemessen im rechten Winkel zur Laufachse ist die ausgehende Senkrechte am entferntesten Punkt des oberen Flügels anzusetzen. Die entgegengesetzte Linie ist am tiefsten, untersten Punkt der Schaftkappe anzusetzen.“ 


Nach eingehender Diskussion hat der SpoAS Schießsport des RSB einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen, dass bei den Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2025 in den Disziplinen Luftgewehr – Auflage (1.11.xx) , KK 50 m – Auflage (1.41.xx) und KK 100 m – Auflage (1.36.xx) die Schafkappen der für die LVM zugelassenen Schützen/innen am 

Wettkampftag der LVM vor Ort kontrolliert werden! Sofern das Maß von 25 m

überschritten ist, werden die Schützen/innen aufgefordert, ihr Sportgerät vor Ort entsprechend der Vorgaben anzupassen! 


Neben der bereits auf der Homepage des RSB unter Rubriken „Limitzahlen, Starterlisten, Ergebnisse und Informationen zu den Landesverbands- und Deutschen Meisterschaft􀀁en 2025“ (Hashtag: #Sport #Landesverbandsmeisterschft#DeutscheMeisterschaft) verehelichten Information, dürfen wir die mit dieser E-Mail angeschriebenen Kreis- (KSpL) und Bezirkssportleiter (BSpL) bitten diese Information entsprechend weiterzugeben.

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